AGB Gebrauchtwagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern
Vertragsschluss
Die Bestellung des Käufers ist verbindlich. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot des Käufers innerhalb von 14 Tagen nach Zugang abzulehnen, sofern die Lieferung nicht bereits erfolgt ist. Erfolgt keine Ablehnung, kommt der Vertrag mit Ablauf dieser Frist zustande.
Vertragsinhalt
Vertragsabreden, Änderungen sowie Nebenabreden sollen schriftlich erfolgen. Garantien bedürfen der Schriftform. Bei Abschluss eines Kreditvertrags (z. B. Ratenzahlungsvertrag) ist stets die Schriftform einzuhalten.
- Preise
Der vereinbarte Preis versteht sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Zusätzlich vereinbarte Nebenleistungen werden gesondert berechnet.
Zahlung
Der Kaufpreis sowie die Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und nach Zugang oder Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Übergabe erfolgt nur nach vollständiger Zahlung oder bei Barzahlung Zug um Zug. Andere Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber und unter Abzug etwaiger Einlösungskosten akzeptiert.
Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn es auf demselben Vertrag beruht.
Bei Teilzahlungsvereinbarungen ist der beiliegende Ratenzahlungsvertrag Bestandteil dieses Vertrags. Wird die Finanzierung durch einen Dritten übernommen, gilt der Finanzierungsantrag als Vertragsbestandteil.
Lieferung
Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, bei Teilzahlungsgeschäften nicht vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist. Bei Lieferverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ereignisse höherer Gewalt oder unverschuldete Betriebsstörungen beim Verkäufer oder dessen Lieferanten verlängern Liefertermine um die Dauer der Störung. Dauert die Störung mehr als vier Monate, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Weitere Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Ort abzunehmen. Bei Nichtabnahme kann der Verkäufer gesetzliche Rechte geltend machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, beträgt dieser 10 % des Kaufpreises inkl. Überführung und Nebenleistungen, es sei denn, ein höherer oder geringerer Schaden wird nachgewiesen.
- Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Käufers. Währenddessen bleibt der Fahrzeugbrief im Besitz des Verkäufers.
Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer – nach Rücktritt – den Kaufgegenstand herausverlangen. Bei Teilzahlungsverträgen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen zur Kündigung und Rücknahme entsprechend.
Im Fall der Rücknahme wird der Zeitwert durch den Verkäufer vergütet; auf Wunsch kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger hinzugezogen werden. Die Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Käufer, pauschal 5 % des Verwertungserlöses, sofern keine abweichenden Nachweise erfolgen.
Der Käufer darf den Kaufgegenstand während des Eigentumsvorbehalts nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers veräußern, vermieten oder belasten. Zugriffe Dritter sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und Wartungsarbeiten gemäß Herstellervorgaben durchzuführen. Vereinbarte Vollkaskoversicherungen sind abzuschließen; der Verkäufer ist berechtigt, bei Nichterfüllung diese auf Kosten des Käufers selbst abzuschließen.
- Sachmängelhaftung
Die Verjährung für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab Übergabe, mit Ausnahme von Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder grober Fahrlässigkeit.
Der Käufer kann Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer kann die gewählte Art verweigern, wenn sie unverhältnismäßig ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ansprüche auf Mängelbeseitigung sind gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Betriebsunfähigkeit ist dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
Die Sachmängelhaftung entfällt, wenn:
- a) der Mangel nicht rechtzeitig angezeigt wurde,
- b) keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben wurde,
- c) der Gegenstand unsachgemäß verwendet wurde,
- d) Wartung/Reparatur in nicht anerkannten Betrieben erfolgte,
- e) nicht genehmigte Teile verwendet oder Änderungen vorgenommen wurden,
- f) Wartungs- und Pflegevorgaben nicht eingehalten wurden.
Inzahlungnahme
Wird ein Gebrauchtfahrzeug in Zahlung genommen, erfolgt dies an Erfüllung statt. Details regelt ein separater Ankaufvertrag. Wird dieser Vertrag nichtig oder unwirksam, lebt die Barzahlungsverpflichtung in Höhe des vereinbarten Inzahlungnahmepreises wieder auf.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Ist der Käufer ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland, oder verlegt seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland, gilt ebenfalls der Sitz des Verkäufers als Gerichtsstand.
Schriftform und Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Abweichende Regelungen für Unternehmer
Für Unternehmer gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
- Liefertermine beginnen mit Vertragsschluss.
- Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle sonstigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Auf Verlangen wird er bei vollständiger Erfüllung und angemessener Sicherung aufgegeben.
- Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist zulässig, wenn der Verzug mindestens 10 % (bzw. 5 % bei Laufzeiten über drei Jahren) beträgt.
- Bei Inzahlungnahme ist bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erforderlich.
- Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt der Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers.